ELGA-Ombudsstelle

Die ELGA-Ombudsstelle Standort Vorarlberg unterstützt ELGA-Teilnehmerinnen und ELGA-Teilnehmer bei der Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Rechte im Zusammenhang mit ELGA sowie in Angelegenheiten des Datenschutzes. Die Elektronische Gesundheitsakte ELGA ist ein Informationssystem, das Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen den Zugang zu ELGA-Gesundheitsdaten ermöglicht.

Zu den Aufgaben der ELGA-Ombudsstelle zählen Information, Beratung und Unterstützung in folgenden Angelegenheiten:‍

Wichtiger Hinweis: Eine Abmeldung von ELGA bewirkt KEINE Abmeldung vom elektronischen Impfpass!

Aus Datenschutzgründen können per Telefon und E-Mail nur allgemeine Auskünfte erteilt werden, die keinerlei ELGA-Gesundheitsdaten oder sonstige persönliche Daten beinhalten.

Anfragen, für die die Bekanntgabe und Verarbeitung von ELGA-Gesundheitsdaten bzw. e-Impfpassdaten oder anderen personenbezogenen Daten notwendig ist, müssen über die vorgesehenen Formulare gestellt werden:
ELGA-Ombudsstelle, Standort Vorarlberg
Marktplatz 8, 6800 Feldkirch (Eingang Gymnasiumgasse, Räumlichkeiten Patientenanwaltschaft)
Ansprechperson:
Nina Tschütscher
Telefon: +43 5522 81 55 333
E-Mail: vorarlberg@elga-ombudsstelle.at
Bürozeiten: Montag 08:00 bis 17:00 Uhr, Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr,
Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr
Um Terminvereinbarung wird gebeten.

Welche Gesundheitsdaten werden in ELGA verfügbar gemacht?
Es sind Entlassungsbriefe von Krankenanstalten sowie Labor- und Radiologiebefunde („e-Befunde“) und Informationen über die verschriebenen und abgegebenen Medikamente („e-Medikation“) in ELGA verfügbar. Wenn Sie Ihre persönliche ELGA einsehen möchten, können Sie das online jederzeit mit Ihrer Handysignatur oder Bürgerkarte unter www.gesundheit.gv.at/elga/inhalt oder nach Terminvereinbarung in unseren Räumlichkeiten, Marktplatz 8, 6800 Feldkirch (Eingang Gymnasiumgasse), tun.
An- und Abmeldung sowie Technisches
Für allgemeine Anfragen zur Elektronischen Gesundheitsakte, technische Unterstützung oder die An- und Abmeldung von ELGA, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ELGA-Serviceline der richtige Kontakt:
Zuständigkeit
Die Aufgaben der ELGA-Ombudsstelle werden von den Patientenanwaltschaften in den Bundesländern wahrgenommen. Zuständig ist die Ombudsstelle jenes Bundeslandes, in dem die ELGA-Teilnehmenden ihren Hauptwohnsitz haben. Die Kontaktdaten der einzelnen Standorte der ELGA-Ombudsstelle finden Sie auf gesundheit.gv.at, dem Öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs.
Weiterführende Informationen

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