Wir unterstützen Sie
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Zuständigkeit der Patientenanwaltschaft Vorarlberg

Die Patientenanwaltschaft ist für Krankenhäuser, Pflegeheime, Ambulatorien, niedergelassene Ärzte und verschiedenste Sozialeinrichtungen im Land Vorarlberg zuständig.

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Wir sind außergerichtlich tätig und unterstützen Sie in
Konflikt- und in Schadensfällen. Kern unserer Tätigkeit ist die Schadensregulierung bei Behandlungsfehlern, aber auch die Qualitätssicherung. Nach Anforderung der Krankenunterlagen, Prüfung derselben und allenfalls Einholung eines unabhängigen Gutachtens versuchen wir, einen außergerichtlichen Vergleich zu erzielen. In manchen Fällen wird darüber hinaus noch die Schiedskommission des Landes Vorarlberg angerufen oder es wird eine Entschädigungs-möglichkeit aus dem Patientenentschädigungsfonds geprüft. Ent-schädigungen aus dem Fonds sind nur im Krankenhausbereich möglich.

Beratung

Wir beraten Sie bei vermuteten Behandlungsfehlern und in sonstigen Konfliktfällen im Rahmen unserer Zuständigkeit.

Schadenersatz

Wir vertreten Sie bei der außergerichtlichen Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.

Entschädigungsfonds

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung einer Entschädigung aus dem Entschädigungsfonds und vor der Schiedskommission.

Patientenverfügungen

Wir beglaubigen Patientenverfügungen und unterstützen Sie bei deren Errichtung.

Unabhängig

Wir sind unabhängig, weisungsfrei und unterliegen der Verschwiegenheit.

Kostenlos

Die Inanspruchnahme der Patientenanwaltschaft ist kostenlos.

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