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Artikel

Kriterien der Gutachterauswahl

Um feststellen zu können, ob es im Zuge einer Behandlung zu einem Behandlungsfehler gekommen ist, muss oftmals eine objektive medizinische Expertise eingeholt werden.

Daher ist eine der entscheidenden Fragen im Zuge des außergerichtlichen Prüfungsverfahrens bei der Patientenanwaltschaft jene nach dem „richtigen“ Gutachter. Natürlich ist auch die konkrete Fragestellung an den Gutachter nach entsprechender Prüfung der Unterlagen überaus wichtig. Je präziser die Fragestellungen sind, desto mehr Qualität kann ein Gutachten haben und desto detaillierter muss der Gutachter auf den Sachverhalt eingehen. Dennoch ist die Frage nach der Person des Gutachters an sich zentral. Die Komplexität der Medizin spiegelt sich auch im Gutachterwesen wieder: Es gibt Spezialisierungen in den verschiedensten Bereichen der Medizin und somit auch im Bereich der gutachterlichen Tätigkeit. Wird zum Beispiel die Frage nach der korrekten Behandlung einer Handverletzung gestellt, so wird ein Handchirurg mehr Wissen und Erfahrung in die Beurteilung einbringen können als ein Unfallchirurg, der diesbezüglich keine oder vielleicht eine andere Spezialisierung aufweist. Selbiges gilt z.B. für den Knie- oder Schulterspezialisten. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, welchen Gutachter man bei der Frage nach der Fachgerechtheit einer Behandlung auswählt und beauftragt. Erfahrung, Recherche und Vernetzung sind zur Auswahl des Gutachters unabdingbar. Allerdings spielen neben der fachlichen Spezialisierung des Gutachters auch noch andere Faktoren eine Rolle: Das Alter des Gutachters ist für die Frage nach dem zu prüfenden Sachverhalt und damit verbunden dem Stand der Medizin wichtig, ebenso die Erfahrung des Gutachters. Nicht zu unterschätzen ist auch das Verhalten und die Sensibilität gegenüber geschädigten Patienten sowie – aus Objektivitätsgründen – der Arbeits- und Ausbildungsort des Gutachters. Auch der zeitliche Rahmen bis zur Fertigstellung und die Kosten des Gutachtens spielen natürlich eine Rolle.

Beitrag der Patientenanwaltschaft Vorarlberg

27 Okt 15
By : christoph grager
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