Aufklärung muss verstanden werden
Bei schwerwiegenden Verdachtsdiagnosen müssen Ärzte sich vergewissern, dass ihre Aufklärung vom Patienten verstanden wurde. Im Zweifelsfall besteht eine Beweispflicht für den Arzt. Der Fall. Frau S. war während ihrer Schwangerschaft in Behandlung bei einem niedergelassene...